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Weidgerechtigkeit

  • 14. Juni 20215. Oktober 2023

Ein Beitrag von Dr. Thomas Paul

Weidgerechtigkeit ist die zentrale Maxime für jede jagdliche Tätigkeit. Sie umfasst alle geschriebenen und ungeschriebenen Verhaltensregeln, die vor, während und nach der Jagd beachtet werden müssen.

Diese Verhaltensregeln sind Ausfluss anerkannter Grundsätze, wie etwa dem Tier- und Artenschutz, dem Umwelt- und Naturschutz sowie der Rücksichtnahme auf Mitjäger und die nicht-jagende Bevölkerung. Auch das Gebot der Fairness gegenüber dem Wild und die Verpflichtung, dem Ansehen der Jagd und der Jägerschaft nicht zu schaden, gehören zu diesen Grundsätzen.

Der Grundsatz des Tierschutzes gebietet es, dem Wild alle vermeidbaren Schmerzen und Qualen zu ersparen. Dies erfordert eine intensive Vorbereitung auf die Jagd, welche insbesondere den Einsatz brauchbarer Jagdhunde und die ständige Verbesserung der Schiessfertigkeit beinhaltet. Zu den Grundsätzen des Tierschutzes gehört ferner der stets zu beachtende Elterntierschutz sowie, wenn ein beschossenes Stück nicht in Sichtweite liegt, auch die Pflicht zur regelmäßigen Nach- oder Kontrollsuche.

Insbesondere in Niederwildrevieren ist die Jägerschaft zum Schutz gefährdeter Arten (z.B. Fasan, Rebhuhn, Feldhase) und damit zur Reduktion von Prädatoren aufgerufen.

Umwelt- und Naturschutz betreiben Jäger und Jägerinnen z.B. durch gezielte Reduzierung oder Lenkung von Schalenwild, so dass Schäden in Forst- und Landwirtschaft ein erträgliches Maß möglichst nicht überschreiten. 

Zur Rücksichtnahme auf Mitjäger gehört abgestimmtes und faires Verhalten nicht nur bei Gesellschaftsjagden, sondern ebenfalls zwischen Reviernachbarn. Aber auch auf andere Naturnutzer ist bei der Jagdausübung stets besondere Rücksicht zu nehmen.

Es gehört zu den Geboten der Fairness, nicht alle technischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und dem Wild auch angemessene Ruhephasen  und Rückzugsräume zu gewähren.  

Nicht zuletzt gebietet die Weidgerechtigkeit, durch ein rücksichtsvolles Auftreten in der Öffentlichkeit dem Ansehen der Jagd und damit der Jägerschaft nicht zu schaden.

Allgemein

Verlängerung von Jagdzeiten

  • 11. Juni 20205. Oktober 2023

Pressesprecher des Landesjagdverbandes, Markus Stifter, schreibt:

Grünes Umweltministerium zeigt wieder einmal sein wahres Gesicht: Mit der Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild wird manifestiert, dass Tierschutz, Lebensraumgestaltung und Artenreichtum dort nur eine beliebige Floskel zu sein scheint.

Auf einer Verbändesitzung, zu der das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Februar eingeladen hatte, wurde von seitens des Hessischen Waldbesitzerverbandes und des ÖJV bereits eine Verlängerung der Jagdzeit auf das Rehwild gefordert.

Was für Feldhamster, Waschbär & Co. gilt, wird dem wiederkäuenden Schalenwild in Hessen nun völlig aberkannt: So werden keine Kosten und Mühen gescheut, den Lebensraum des Hamsters zu sichern, was grundsätzlich sinnvoll ist. Waschbären, die von der EU als invasive gebietsfremde Art eingestuft sind, erhalten eine Schonzeit, die die des Rehwildes bei weitem überschreitet. Das Rehwild wird nun in Hessen 10 Monate lang bejagt – was weder wildbiologisch noch sachlich gerechtfertigt ist.

„Gegenüber dem heimischen Schalenwild wird vom grün geführten Umweltministerium jedoch ein Vernichtungsfeldzug vorbereitet, der seines gleichen sucht. Ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen ausgerichtet, soll eine verfehlte Forstpolitik auf dem Rücken des Wildes ausgetragen werden. Sollte es jetzt nur noch darum gehen, das Wild möglichst schnell zu töten und damit Kosten für Forstgatter oder Einzelschutzmaßnahmen einzusparen, muss man sich fragen, welche Maßnahmen noch kommen werden“, so LJV-Geschäftsführer Alexander Michel.

Der Landesjagdverband Hessen vermisst, dass bei den staatlichen Unterstützungen zur Wiederaufforstungen auch lebensraumverbessernde Maßnahmen für das Schalenwild eingefordert und umgesetzt werden.

Man darf gespannt sein, ob auf den des Umweltministeriums unterstehenden Flächen aktuell für die Mülltonne gejagt wird, denn auch dort dürften durch die Coronakrise einige Absatzmärkte (Wildhandel und Gastronomie) derzeit keinen oder nur geringen Bedarf haben. Eine Partei, die auch immer wieder den Schutz von Tierarten in anderen Ländern der Welt fordert, sollte zunächst bestrebt sein, dies auch im eignen Zuständigkeitsbereich vorzuleben.

Der Landesjagdverband mit seinen Mitgliedsvereinen hat diesen Vorstoß vehement abgelehnt, da eine hessenweite Jagdzeitverlängerung weder nötig noch sachlich oder wildbiologisch zu begründen ist. Vielmehr geraten hochträchtige Ricken und alles übrige Schalenwild in der Zeit der Stoffwechselumstellung in einen erhöhten Stresszustand und weiterhin sind Fehlabschüsse beim weiblichen Rehwild vorprogrammiert, da es nur noch um „Zahl vor Wahl“ geht. Statt eines Schmalrehs (einjähriges weibliches Reh) könnte eine trächtige Ricke, die ein fast vollständig entwickeltes Kitz in sich trägt, erlegt werden.

„Dieses übereilte Vorgehen wäre nicht notwendig gewesen. Schon bereits jetzt wäre es möglich, in besonders gefährdeten Bereichen, auf denen z.B. Neuanpflanzungen erfolgen sollen, mit Hilfe der bestehenden jagdrechtlichen Möglichkeiten nach § 27 Bundesjagdgesetz und § 26 b Abs. 8 des Hessischen Jagdgesetzes Ausnahmeregelungen für einen vorgezogenen Abschuss zu erwirken“, so Michel weiter.

Der LJV bedauert es daher sehr, dass die Verbände, die diese Jagdzeitverlängerung gefordert haben (Hessischer Waldbesitzerverband und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer u. A.), es nicht für notwendig erachtet haben, das Gesprächsangebot des LJV anzunehmen, sich nach dem Überstehen der Coronakrise an einen Tisch zu setzen und das persönliche, direkte Gespräch zu suchen. So hat nun das Umweltministerium, ohne einen Meinungsbildungsprozess abzuwarten, einseitig entschieden. Auf weitere Sachargumente, die unterschiedliche Sichtweisen beleuchten, wurde nicht eingegangen, insbesondere auch die umfänglichen Hinweise, die bisher immer wieder durch den LJV kommuniziert wurden.

Wenn damit im Sinne des Koalitionsvertrages gemeint ist, die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft zu intensivieren, mag man auf die Zukunft weiter gespannt sein.

Sowohl der Landesjagdverband Hessen als auch der Deutsche Jagdverband (DJV) haben sich stets kooperativ gezeigt und Lösungsvorschläge vorgelegt:

Download: Pressemeldung 4-Punkte-Plan des LJV Hessen: „Wald mit Wild ist möglich“: https://www.dropbox.com/s/t757w5vi28ctkxz/PM_Wald-mit-Wild-ist-moeglich2.pdf?dl=0

Link: DJV-Pressemitteilung „Gemeinsam für einen klimastabilen Wald: https://ljv- hessen.de/gemeinsam-fuer-einen-klimastabilen-wald/

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