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Allgemein

Weidgerechtigkeit

  • 14. Juni 20215. Oktober 2023

Ein Beitrag von Dr. Thomas Paul

Weidgerechtigkeit ist die zentrale Maxime für jede jagdliche Tätigkeit. Sie umfasst alle geschriebenen und ungeschriebenen Verhaltensregeln, die vor, während und nach der Jagd beachtet werden müssen.

Diese Verhaltensregeln sind Ausfluss anerkannter Grundsätze, wie etwa dem Tier- und Artenschutz, dem Umwelt- und Naturschutz sowie der Rücksichtnahme auf Mitjäger und die nicht-jagende Bevölkerung. Auch das Gebot der Fairness gegenüber dem Wild und die Verpflichtung, dem Ansehen der Jagd und der Jägerschaft nicht zu schaden, gehören zu diesen Grundsätzen.

Der Grundsatz des Tierschutzes gebietet es, dem Wild alle vermeidbaren Schmerzen und Qualen zu ersparen. Dies erfordert eine intensive Vorbereitung auf die Jagd, welche insbesondere den Einsatz brauchbarer Jagdhunde und die ständige Verbesserung der Schiessfertigkeit beinhaltet. Zu den Grundsätzen des Tierschutzes gehört ferner der stets zu beachtende Elterntierschutz sowie, wenn ein beschossenes Stück nicht in Sichtweite liegt, auch die Pflicht zur regelmäßigen Nach- oder Kontrollsuche.

Insbesondere in Niederwildrevieren ist die Jägerschaft zum Schutz gefährdeter Arten (z.B. Fasan, Rebhuhn, Feldhase) und damit zur Reduktion von Prädatoren aufgerufen.

Umwelt- und Naturschutz betreiben Jäger und Jägerinnen z.B. durch gezielte Reduzierung oder Lenkung von Schalenwild, so dass Schäden in Forst- und Landwirtschaft ein erträgliches Maß möglichst nicht überschreiten. 

Zur Rücksichtnahme auf Mitjäger gehört abgestimmtes und faires Verhalten nicht nur bei Gesellschaftsjagden, sondern ebenfalls zwischen Reviernachbarn. Aber auch auf andere Naturnutzer ist bei der Jagdausübung stets besondere Rücksicht zu nehmen.

Es gehört zu den Geboten der Fairness, nicht alle technischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und dem Wild auch angemessene Ruhephasen  und Rückzugsräume zu gewähren.  

Nicht zuletzt gebietet die Weidgerechtigkeit, durch ein rücksichtsvolles Auftreten in der Öffentlichkeit dem Ansehen der Jagd und damit der Jägerschaft nicht zu schaden.

Meinung

Kommentar zur Verlängerung der Jagdzeiten

  • 11. Juni 20205. Oktober 2023

Als Jäger mit fast 50 Jahresjagdscheinen stelle ich die Sinnhaftigkeit der neuen Abschussrichtlinien doch sehr infrage! Nach Veröffentlichung der Verordnung erreichten mich viele Anfragen, ob es sich um fake news bzw. einen Aprilscherz handele. Leider nein!

Ist es wirklich nötig, können wir die waldbaulichen Ziele nicht auch anders erreichen.

Hat man daran gedacht, welchem Stress das Wild durch die ständige Bejagung während der neuen Jagdzeiten, ohne Ruheintervalle ausgesetzt ist.

Wie wollen wir einem Jagdgegner erklären, dass wir zum 1.8. bereits ein Damkalb kurz nach dem Setzen erlegen, wo die Bindung Alttier – Kalb am größten ist. Wo bleibt hier der Tierschutz den sich Grüne, NABU und PETA auf die Fahne geschrieben haben. Abgesehen davon, dass die Verwertbarkeit von Kälbern zu dieser Zeit gleich Null ist.

Wie kann ich kurz vor dem Setzen aus einem Rotwildrudel ein Schmaltier schießen? Wie wirkt sich der Stress auf die bald setzenden Alttiere aus. Abgesehen davon, dass viele Jäger zu dieser Zeit Alttier und Schmaltier kaum unterscheiden können und mit dem Abschuss eines Alttieres noch dazu eine Straftat begehen.

Dass sich die Jagd in den letzten Jahren, nicht nur durch Wolf und Luchs verändert hat, dürfte wohl jedem ordentlichen Jäger aufgefallen sein. In Camouflage gehüllte Gestalten mit Schalldämpfer und allem technischen Gerät ausgerüstet, erinnern mich mehr an Soldaten, die gegen das Wild in den Krieg ziehen. Vorsatzgeräte die man seit langem besitzen, aber nicht verwenden darf, werden schon seit einiger Zeit illegal, eben nicht nur zur Abwehr erheblicher Schäden im Feld oder als Maßnahme der zu erwartenden ASP verwendet, sondern leider auch, um alles andere Wild bei Nacht erlegen zu können. Es scheint so, dass die Politik diese Maßnahmen toleriert, um die gewünschte Reduktion allen Schalenwildes voranzutreiben. In wie weit das Ganze dem Waldbau zugute kommt oder ob es andere wildschonendere Maßnahmen gäbe, stelle ich infrage. Mir fällt nur auf, dass das Wild in den Revieren, in denen häufig nachts gejagt wird, immer heimlicher wird und vermutlich der Verbiss in den schützenden Einständen steigt.

Mein Fazit dieser Verordnung lautet: Ich hoffe auf die Vernunft und vor allem den Tierschutzgedanken der Jäger in unseren Reihen, die wenn auch mit modernen Hilfsmitteln, , trotzdem mit Augenmaß jagen und dabei die jahrhundertealte Tradition aufrechterhalten. Es bleibt letzten Endes uns überlassen, in wie weit wir dieser Verordnung folgen oder jagen, um Wald und Wild zu erhalten.

Waidmannsheil, herzliche Grüße – Peter Königsheim – 1. Vorsitzender Jagdclub St. Hubertus 

Jagdpraxis

Hasenzählung

  • 11. Juni 20205. Oktober 2023

In vielen hessischen Revieren sind derzeit die Jäger auf der Pirsch – allerdings nicht mit der Flinte, sondern mit großen Suchscheinwerfern, Fernglas, Papier und Bleistift. Auch wenn in diesem Frühjahr die Hasenzählung aufgrund der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus vielerorts nur allein oder mit Familienmitgliedern möglich ist, werden in den Abendstunden auf Hessens freien Feldflächen Hasen gezählt. Bei dem derzeit noch niedrigen Bewuchs können die Hasen auf bis zu 170 Metern sicher erkannt und gezählt werden. Ihre Augen leuchten hellrot, wenn sie angestrahlt werden. So sind sie gut von anderen Wildtieren wie Füchsen oder Rehen zu unterscheiden.

Die Auswertung der Hasenzählung 2019 liegt bereits vor:

Demnach ist der Hasenbesatz in Hessen weiterhin stabil und entspricht ebenso wie die Zuwachsrate dem bundesweiten Durchschnitt. In den hessischen WILD-Referenzgebieten gab es im Frühjahr 2019 im Mittel 12,86 Hasen und im Herbst 18,24 Hasen pro 100 Hektar Offenlandfläche. Durch den stabilen Hasennachwuchs konnte eine Zuwachsrate von 11,58 % erreicht werden. Die Besatzzahlen sowie die Zuwachsrate entsprechen dabei den Werten aus dem vergangenen Jahr, dies bestätigt einen konstanten Besatz.

In einem sehr waldreichen Bundesland wie Hessen kommen die Feldhasen zwar flächendeckend vor, bevorzugen aber als Steppentiere die stark landwirtschaftlich geprägten Regionen. Die in Hessen seit Jahrzehnten bekannt guten Niederwildbereiche (Waberner Senke, Gießener Becken, Wetterau, Reinheimer Becken, Main-Ebene und das Hessische Ried) weisen in der Rückschau zu den hohen Besätzen der siebziger Jahre immer noch einen vergleichsweise hohen Besatz auf – in anderen Landesteilen hingegen bleiben die örtlichen Besätze auf geringerem Niveau. Gerade in der Wetterau kommen in reinen Feldrevieren teilweise bis zu 80 Hasen pro 100 Hektar vor, in waldreichen Regionen können allerdings nur 3-5 Hasen pro 100 Hektar gezählt werden.

Die Hasenzählung wurde erstmal 1989 vom Landesjagdverband Hessen e. V. initiiert. Seit 31 Jahren zählen die Jägerinnen und Jäger in Hessen auf freiwilliger Basis zweimal jährlich – im Frühjahr und Herbst die Hasenbestände.

Allgemein

Verlängerung von Jagdzeiten

  • 11. Juni 20205. Oktober 2023

Pressesprecher des Landesjagdverbandes, Markus Stifter, schreibt:

Grünes Umweltministerium zeigt wieder einmal sein wahres Gesicht: Mit der Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild wird manifestiert, dass Tierschutz, Lebensraumgestaltung und Artenreichtum dort nur eine beliebige Floskel zu sein scheint.

Auf einer Verbändesitzung, zu der das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Februar eingeladen hatte, wurde von seitens des Hessischen Waldbesitzerverbandes und des ÖJV bereits eine Verlängerung der Jagdzeit auf das Rehwild gefordert.

Was für Feldhamster, Waschbär & Co. gilt, wird dem wiederkäuenden Schalenwild in Hessen nun völlig aberkannt: So werden keine Kosten und Mühen gescheut, den Lebensraum des Hamsters zu sichern, was grundsätzlich sinnvoll ist. Waschbären, die von der EU als invasive gebietsfremde Art eingestuft sind, erhalten eine Schonzeit, die die des Rehwildes bei weitem überschreitet. Das Rehwild wird nun in Hessen 10 Monate lang bejagt – was weder wildbiologisch noch sachlich gerechtfertigt ist.

„Gegenüber dem heimischen Schalenwild wird vom grün geführten Umweltministerium jedoch ein Vernichtungsfeldzug vorbereitet, der seines gleichen sucht. Ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen ausgerichtet, soll eine verfehlte Forstpolitik auf dem Rücken des Wildes ausgetragen werden. Sollte es jetzt nur noch darum gehen, das Wild möglichst schnell zu töten und damit Kosten für Forstgatter oder Einzelschutzmaßnahmen einzusparen, muss man sich fragen, welche Maßnahmen noch kommen werden“, so LJV-Geschäftsführer Alexander Michel.

Der Landesjagdverband Hessen vermisst, dass bei den staatlichen Unterstützungen zur Wiederaufforstungen auch lebensraumverbessernde Maßnahmen für das Schalenwild eingefordert und umgesetzt werden.

Man darf gespannt sein, ob auf den des Umweltministeriums unterstehenden Flächen aktuell für die Mülltonne gejagt wird, denn auch dort dürften durch die Coronakrise einige Absatzmärkte (Wildhandel und Gastronomie) derzeit keinen oder nur geringen Bedarf haben. Eine Partei, die auch immer wieder den Schutz von Tierarten in anderen Ländern der Welt fordert, sollte zunächst bestrebt sein, dies auch im eignen Zuständigkeitsbereich vorzuleben.

Der Landesjagdverband mit seinen Mitgliedsvereinen hat diesen Vorstoß vehement abgelehnt, da eine hessenweite Jagdzeitverlängerung weder nötig noch sachlich oder wildbiologisch zu begründen ist. Vielmehr geraten hochträchtige Ricken und alles übrige Schalenwild in der Zeit der Stoffwechselumstellung in einen erhöhten Stresszustand und weiterhin sind Fehlabschüsse beim weiblichen Rehwild vorprogrammiert, da es nur noch um „Zahl vor Wahl“ geht. Statt eines Schmalrehs (einjähriges weibliches Reh) könnte eine trächtige Ricke, die ein fast vollständig entwickeltes Kitz in sich trägt, erlegt werden.

„Dieses übereilte Vorgehen wäre nicht notwendig gewesen. Schon bereits jetzt wäre es möglich, in besonders gefährdeten Bereichen, auf denen z.B. Neuanpflanzungen erfolgen sollen, mit Hilfe der bestehenden jagdrechtlichen Möglichkeiten nach § 27 Bundesjagdgesetz und § 26 b Abs. 8 des Hessischen Jagdgesetzes Ausnahmeregelungen für einen vorgezogenen Abschuss zu erwirken“, so Michel weiter.

Der LJV bedauert es daher sehr, dass die Verbände, die diese Jagdzeitverlängerung gefordert haben (Hessischer Waldbesitzerverband und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer u. A.), es nicht für notwendig erachtet haben, das Gesprächsangebot des LJV anzunehmen, sich nach dem Überstehen der Coronakrise an einen Tisch zu setzen und das persönliche, direkte Gespräch zu suchen. So hat nun das Umweltministerium, ohne einen Meinungsbildungsprozess abzuwarten, einseitig entschieden. Auf weitere Sachargumente, die unterschiedliche Sichtweisen beleuchten, wurde nicht eingegangen, insbesondere auch die umfänglichen Hinweise, die bisher immer wieder durch den LJV kommuniziert wurden.

Wenn damit im Sinne des Koalitionsvertrages gemeint ist, die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft zu intensivieren, mag man auf die Zukunft weiter gespannt sein.

Sowohl der Landesjagdverband Hessen als auch der Deutsche Jagdverband (DJV) haben sich stets kooperativ gezeigt und Lösungsvorschläge vorgelegt:

Download: Pressemeldung 4-Punkte-Plan des LJV Hessen: „Wald mit Wild ist möglich“: https://www.dropbox.com/s/t757w5vi28ctkxz/PM_Wald-mit-Wild-ist-moeglich2.pdf?dl=0

Link: DJV-Pressemitteilung „Gemeinsam für einen klimastabilen Wald: https://ljv- hessen.de/gemeinsam-fuer-einen-klimastabilen-wald/

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